Die männliche Schreibform dient allein der Vereinfachung und steht für die geschlechtsneutrale Bezeichnung des Berufs.
Auf Basis des Kollektivvertrages für Lehrlinge für das eisen- und metallverarbeitende Gewerbe beträgt die Lehrlingsentschädigung ca. EUR 967,42 im 1. Lehrjahr, EUR 1.126,23 im 2. Lehrjahr, EUR 1.464,10 im 3. Lehrjahr und EUR 1.958,19 im 4. Lehrjahr.